Frühjahrslehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Der Bezirk Rhein/Sieg im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. führt im Frühjahr 2025 wieder einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg Kreises durch.
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang:
Montag, den 17. Februar 2025, 18:30 Uhr
im Vereinshaus Fischschutzverein Siegburg 1910 e.V. Wahnbachtalstr. 13, 53721 Siegburg
Kursleiter: Martin Schumacher, stellv. Vorsitzender des Fischschutzvereins Siegburg 1910 e. V.
vorgesehene Kursabende, Beginn jeweils 18:00 bis 20:30 Uhr
Montag 24.02.2025
Dienstag 04.03.2025
Montag 10.03.2025
Montag 17.03.2025
Montag 24.03.2025
Montag 31.03.2025
Montag 07.04.2025
Montag 14.04.2025
Montag 28.04.2025
Montag 05.05.2025
Die Prüfungen bei der Unteren Fischereibehörde des RSK finden vom 12. bis 16. Mai 2025 in Siegburg statt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab Januar 2025 und bis spätestens 14. April 2025 entgegengenommen. Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- €.
Die Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangshilfen betragen aktuell für Erwachsene 90,- €, Jugendliche 65,- €, Jugendliche in angeschlossenen Angelvereinen 55,- € (Vorlage des Sportfischerpass mit gültiger Jahresmarke 2025)
Die erforderlichen Gebühren sind jeweils am Anmeldeabend zum Vorbereitungslehrgang in bar zu entrichten. Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang kann ausschließlich am Anmeldeabend (17.02.2025) erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Jugendliche erst mit vollendetem 14. Lebensjahr den Fischereischein auf Antrag bei der Unteren Fischereibehörde ausgehändigt bekommen können. Zum Zeitpunkt der Prüfung muss das 13. Lebensjahr vollendet sein.
Unabhängig hiervon wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Kursdurchführung sowie der zu vermittelnden Stoffinhalte angeraten, dass der/die Kursteilnehmer(in) am Anmeldeabend nicht jünger als 13 Jahre sein sollte. Die Kursteilnehmer(innen) müssen am Anmeldeabend von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die Vereinshausleitung bittet, an den Lehrgangsabenden keine verschmutzte Arbeitskleidung zu tragen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ebenfalls nicht gestattet.