für Bewerber um Aufnahme in den Fischschutzverein Siegburg 1910 e. V.
Der Fischschutzverein Siegburg ist der größte Fischereiverein der Region. Er hat seinen Sitz in Siegburg und hat um die 800 Mitglieder. Er ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
1. Förderung und Ausübung der waidgerechten Fischerei zur Gesunderhaltung, sinnvollen Freizeitgestaltung und Erholung seiner Mitglieder.
2. Schaffung und Bereitstellung der hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen, insbesondere durch Nutzbarmachung, Erhaltung, Erwerb und Pacht von Gewässern und Gelände zur Ausübung der Fischerei.
3. Hege, Pflege und Verbesserung des Fischbestandes, besonders in Vereinsgewässern.
4. Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf den Fischbestand und die Gewässer, insbesondere durch Überwachung und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung von Fischwilderei, Gewässerverunreinigung und unwaidmännischem Fischen.
5. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung natürlicher Landschaften, Wasserläufe und Feuchtgebiete.
6. Eintreten für die Anliegen des Tier-, Natur-, Arten-, Gewässer-, Landschafts- und des sonstigen Umweltschutzes.
7. Bildung und Förderung von Jugendgruppen. Ausbildung der Jugendlichen zu waidgerechten Anglern.
8. Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen und Organisationen, welche diese Ziele fördern.
Eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit des Vereins ist ebenso ausgeschlossen wie seine Beschäftigung mit parteipolitischen oder religiösen Fragen.
Wer aktives oder inaktives Mitglied des Fischschutzvereins werden will, muss die Fischerprüfung abgelegt haben und einen Fischereischein besitzen. Er darf nicht wegen Verstoßes gegen §§ 292, 293 StGB (Jagdwilderei und Fischwilderei) oder § 17 Tierschutzgesetz (Tierquälerei) vorbestraft und aus keinem anderen Fischereiverein ausgeschlossen worden sein. Aktive Mitglieder genießen die vollen Mitgliedschaftsrechte einschl. Vergünstigungen beim Mieten des Vereinshaussaales zum privaten Feiern.
Sollten zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein nicht alle Fischereierlaubnisscheine verfügbar sein, werden diese an Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Vereinszugehörigkeit vergeben.
Fördernde Mitglieder werden ohne Aufnahmegebühr aufgenommen. Sie fördern den Verein ideell und finanziell. Sie können keine Fischereierlaubnisscheine erhalten und haben kein Stimm- bzw. Wahlrecht.
Der Fischschutzverein unterhält eine Jugendgruppe. Hier werden Jugendliche vom zehnten bis zum sechzehnten Lebensjahr zu waidgerechten Anglern ausgebildet.
Unter Anleitung des Jugendwarts erlernen die Jugendlichen die praktische Fischerei am Wasser. Daneben gehört eine regelmäßige theoretische Unterweisung zum Lehrprogramm. Ziel ist es, im Jugendlichen die Liebe zur Natur zu wecken und ihm Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu geben.
Der Jugendliche, der regelmäßig an den Übungsstunden teilnimmt, erhält den Jugendfischereierlaubnisschein und darf in Begleitung eines erwachsenen Anglers die Fischerei ausüben. Der Jugendliche muss ein Freischwimmerzeugnis besitzen. Jugendliche, ab dem vierzehnten Lebensjahr mit bestandener Fischerprüfung, die vorher der Jugendgruppe angehört haben, können bis zum sechszehnten Lebensjahr als Jungmitglieder einen Erlaubnisschein zu ermäßigten Gebühren erhalten.
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene (aktive und inaktive Mitgliedschaft) beträgt einmalig derzeit 150,00 €.
Die Aufnahmegebühr für Jugendliche aus der Jugendgruppe und Jungmitglieder von vierzehn bis sechzehn Jahren, die Vollmitglied werden wollen, beträgt einmalig 50,00 €.
Der Beitrag beträgt z. Z. 37,00 €, für aus der Jugendgruppe übernommene Mitglieder 18,50 € pro Jahr.
Der Jahresbeitrag für Jugendliche in der Jugendgruppe einschließlich Erlaubnisschein Sieg beträgt 24,00 €.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2001 wird zur Finanzierung unseres Vereinshauses von jedem Mitglied eine einmalige Sonderzahlung von 51,00 € erhoben, danach jährlich eine Gebühr in Höhe von 13,00 €. Hierdurch genießen auch neu aufgenommene Mitglieder die Vergünstigungen bei der Miete des Vereinshaussaales. Sonderzahlung und jährliche Gebühr werden mit Beschluss MV 3/2024 weiter bis zur MV 2027 erhoben
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.03.2007 wird Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren die einmalige Sonderzahlung von 51,00 € erlassen.
Der Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 50,00 €.
Die Gewässer des Fischschutzvereins
Der Fischschutzverein bewirtschaftet mehrere sehr attraktive Fischgewässer:
1. Allner See
10 Hektar großer Baggersee zwischen Hennef und Allner.
Fischarten: Hecht, Zander, Barsch, Regenbogenforelle, Bachforelle, Karpfen, Schlei, Rotauge, Brassen, Aal, sonstige.
Jahreserlaubnisscheingebühr für Erwachsene 62,00 €
Jahreserlaubnisscheingebühr für aus der Jugendgruppe übernommene Jungmitglieder bis zum
einschl. 16. Lebensjahr :31,00 €
Tageserlaubnisschein: 10,00 €.
2. Siegfischereibezirk III, Herchen und Siegburger Mühlengraben
Rund 25 km Fließgewässer zwischen Bundesbahnunterführung Höhe Lauthausen und Aggermündung bei Troisdorf-Friedrich-Wilhelms-Hütte, davon ca. 3 km bei Herchen / Gemeinde Windeck und 5,1 km Siegburger Mühlengraben.
Jahreserlaubnisscheingebühr (nur für Erwachsene): 60,00 €
Jahreserlaubnisscheingebühr für aus der Jugendgruppe übernommene Jungmitglieder bis zum
einschl. 16. Lebensjahr : 30,00 €
Tageserlaubnisschein: 10,00 €.
Der Fischschutzverein Siegburg betreibt eine intensive Fischhege in seinen Gewässern. Dazu gehören laufende Bemühungen um die Verbesserung der Fischlebensräume und ein jährlicher Fischbesatz zur Stützung der Bestände in einer Größenordnung, die in unserer Region herausragend ist.
Entsprechend ist der fischereiliche Erfolg unserer Mitglieder. Diesen Erfolg wünschen wir auch allen Neumitgliedern, die wir in unseren Reihen sehr willkommen heißen.